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Organisation von Veranstaltungen/Flugtagen mit Modellraketen

Was gibt es zu beachten, wenn man eine Veranstaltungmit Modellraketen organisieren will, z.B. ein Wettbewerb oder ein Flugtag? Zunächst sollte abgeklärt werden, ob die Veranstaltung öffentlich oder nicht öffentlich ist und was für Modelle bzw. Treibsätze geflogen werden und ob daher eine Aufstiegserlaubnis benötigt wird oder nicht.

Aufstiegserlaubnis benötigt?

Grundsätzlich sind Veranstaltungen mit Luftfahrzeugen (zu denen unsere Modellraketen zählen) laut dem Luftverkehrsgesetz genehmigungspflichtig (§24 LuftVG). In der Luftverkehrszulassungsordnung sind jedoch Veranstaltungen mit nicht zulassungspflichtigen Flugmodellen davon ausgenommen (§74 Abs. 4 LuftVZO). Unter nicht zulassungspflichtig versteht man Modellraketen unterhalb der Zulassungsgrenze von 25 kg und mit erlaubnisfreien Motoren (T1). 

Daneben muss noch abgeklärt werden, ob der kontrollierte Luftraum in Anspruch genommen wird. Ist das der Fall, benötigt man auf jeden Fall eine Aufstiegserlaubnis des zuständigen Luftamtes. Der kontrollierte Luftraum beginnt unterschiedlich: Er kann (Flugplatznähe etc.) bereits ab Grund beginnen, aber auch erst in einigen hundert Metern Höhe anfangen. In vielen Ballungsgebieten liegt er bei 1000 Fuß, rund 300 Meter. Auskunft geben Luftfahrerkarten (sog. ICAQ-Karten) oder das zuständige Luftamt.

Ein Antrag auf eine Aufstiegserlaubnis kann formlos eingereicht werden. Benötigt werden u.a. Angaben über den genauen Ort, die vorraussichtliche Flughöhe, die zu startenden Modelle und den Zeitraum. Meistens ist auch ein Nachweis der Versicherung notwendig, siehe nächstes Kapitel.

Wenn nur im nichtkontrollierten Luftraum geflogen wird und nur mit zulassungsfreien T1-Motoren und mit Modellen unter 25 kg, ist wie erwähnt keine Genehmigung notwendig, auch wenn es sich um einen öffentlichen Flugtag handelt.

Öffentlich oder nicht öffentlich?

Luftrechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob eine Veranstaltung öffentlich oder nicht öffentlich ist. Es kann aber zivilrechtlich Auswirkungen haben, da bei einer öffentlichen Veranstaltung Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Veranstalter geltend gemacht werden können. 

Der Veranstalter ist z.B. haftbar, wenn sich ein Besucher auf dem Feld verletzt, etwa wenn er über einen Ast stolpert. Deshalb sollte der Veranstalter auf jeden Fall eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschliessen, die Schäden an Dritten am Boden abdecken. Für Schäden, die durch die Modellraketen entstehen, haftet wiederum der Halter des Flugmodelles, nicht der Veranstalter. Allerdings sollte sich der Veranstalter vergewissern, daß jeder Starter (Halter) über eine ausreichende Halter-Haftpflichtversicherung verfügt. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen auch der Veranstalter in Regress genommen wurde, nachdem der Halter nach einem Unfall nicht zahlen konnte. Viele Veranstalter sind daher dazu übergegangen, nur noch solche Flieger starten zu lassen, die eine Versicherung durch eine Kopie der Versicherungspolice nachweisen können.

Ab wann ist eine Veranstaltung eigentlich öffentlich? Die Antwort ist einfach: Sobald sie öffentlich bekannt gemacht wird und Dritte eingeladen werden. Als Einladung kann dabei schon eine Nachricht in einem öffentlichen Internet-Forum zählen. Nicht öffentliche Veranstaltungen sollten also daher nie dort angekündigt werden, wo Dritte ggf. mitlesen können.

Ausnahmebewilligung

Für Modellraketen-Vereine gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung der Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM) für in Deutschland nicht zugelassene Motoren (pyrotechnische Gegenstände der Klasse PT1 und 2 unter 70 Gramm Antriebsmasse) zu beantragen. Die Ausnahmebewilligung ist jedoch teuer (um die 150 Euro) und es müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein. Sie kommt daher in der Regel nur für große, international ausgerichtete Raketen-Flugtage in Betracht.

Was gibt es für Versicherungen?

Wie schon erwähnt gibt es zwei Arten von Versicherungen, die bei einer Veranstaltung benötigt werden: Die Veranstalter-Haftpflicht, mit der sich der Veranstalter gegen Schäden an Dritten am Boden absichert (nur für öffentliche Veranstaltungen notwendig) und die Halter-Haftpflicht für jeden einzelnen Starter, die bei jedem Start, egal ob öffentlich oder nichtöffentlich und auf Veranstaltungen oder Privatstarts, immer dazugehören sollte. 

Eine Versicherung ist in vielen Fällen optional, nur in einigen Fällen wird sie explizit gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, z.B. vom Luftamt bei einer Aufstiegserlaubnis. Aber auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist, sollte sich jeder Flieger versichern, denn bei Unfällen haftet er, egal ob er versichert ist oder nicht. Versicherung können einzeln abgeschlossen werden, was sehr teuer ist, oder man besorgt sich als Mitglied einer Organisation eine günstige Sammelversicherung.

Die Organisation

Der Organisationsaufwand eines Modellraketen-Flugtages sollte nicht unterschätzt werden! Das geht vom Personal (Startleiter etc.) über das Equipment (Absperrungen, Startrampen, Zündanlage usw.) bis zur Einholung der notwendigen Genehmigungen. Organisationen wie die Interessengemeinschaft Modellraketen bieten daher einen Veranstaltungs-Service, bei dem lokalen Veranstaltern mit Knowhow und Hilfe bei den Genehmigungen und der Versicherung unter die Arme gegriffen wird. Als landesweite Organisation kann sich auch eine größtmögliche Publizität des Flugtages sicherstellen.

Die richtige Werbung

Eine Veranstaltung nutzt nur wenig, wenn niemand davon weiß und damit niemand kommt. Auch sollte die richtige Zielgruppe erreicht werden, also aktive Raketenflieger. Auf Modellraketen-Info gibt es eine Veranstaltungsübersicht, zu der man auch eigene Veranstaltungen anmelden kann. Ein großer europäischer Terminkalender ist auf European Model Rocketry zu finden, ein weiterer auf Countdown Online. Große Publizität sicher auch eine Ankündigung im Modellraketen Forum.

(Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit)

Siehe auch:

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Einen großen europäischen Terminkalender findet man auf EMRl:

European Model Rocketry