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Was sind eigentlich Modell-Raketen, Highpower-Raketen, Amateur-Raketen und Experimental-Raketen?

Zuerst einmal muss man unterscheiden zwischen dem Hobbybereich und möglichen wissenschaftlichen, professionellem oder semiprofessionellen Anwendungen. Wir wollen uns hier ausschließlich mit dem Hobbybereich beschäftigen: Hier gibt es regulierten und unregulierten Raketenflug. In beiden Bereichen müssen natürlich die gesetzlichen Regelungen und weitere Bestimmungen mitbeachtet werden. 

Im regulierten Hobby-Raketenflug haben sich inzwischen weitweit die Definitionen der NFPA (National Fire Protecting Association, einer US-Behörde), durchgesetzt. Sie wurden ursprünglich in Zusammenarbeit mit amerikanischen Modellraketenverbänden wie der NAR erstellt und inzwischen von zahlreichen Organisationen weltweit übernommen, in den deutschsprachigen Ländern z.B. von der IMR. Wir gehen daher bei unserer Beschreibung von diesen weltweit üblichen und akzeptierten Standards aus. Der Hobby-Raketenflug wird dabei in drei Kategorien unterteilt: Modellraketen, High Power und Amateurraketenflug

1. Regulierter Raketenflug

Regulierter Raketenflug bedeutet, dass es bestimmte Normen und Bestimmungen für den Bau und den Betrieb von Raketen gibt. Diese Normen wurden anhand von langjährigen Erfahrungen von diversen Verbänden und Organisationen weltweit aufgestellt und können daher als Norm gelten. Sinn und Zweck ist, im Hobby-Raketenbau durch gewisse Sicherheitsstandards Unfälle zu vermeiden. Im regulierten Hobbybereich unterscheidet man zwischen Modellraketen und Highpower:

1.1. Modellraketen

Zu den Modellraketen (nach NFPA 1122) zählen alle Modelle, die mit Treibsätzen der Klasse A-G (also unter 160 Ns Gesamtimpuls) und einem Durchschnittsschub von weniger als 80 Ns betrieben werden und deren Gewicht unter 1,5 kg liegen und die nach den Richtlinien des international gültigen Sicherheitskodex gebaut wurden. Das bedeutet verkürzt die Verwendung von leichten, zerbrechlichen Bauteilen und keine tragenden metallischen Komponenten. Beispiele sind Modelle der Firmen Estes, AeroTech oder Quest.

1.2. High-Power Raketen

High-Power Raketen (nach NFPA 1127) sind im Prinzip "normale" Modellraketen mit einem Gesamtimpuls ab dem Bereich von H (160 Ns) bzw. einem Durchschnittsschub von über 80 Ns oder einem Gewicht von mehr als 1,5 kg. Die Obergrenze sind dabei Motoren der Klasse O. Wie normale Modellraketen gilt auch für sie ein Sicherheitskodex, d.h. Bauweise möglichst leicht, Metall nur da, wo aus konstruktiven Gründen notwendig, um Gefahren bei Abstürzen gering zu alten. Naturgemäß sind diese Raketen robuster gebaut als Standardraketen, etwa durch die Verwendung dickerer Körperrohre, sie haben jedoch auch weiterhin deren Sicherheitsfeatures. 

2. Unregulierter Raketenflug

Raketen, die keinen Standards und Normen mehr unterliegen, können als unregulierter Raketenflug bezeichnet werden. Im Hobbybereich spricht man von Amateurraketen, eine Sonderform bilden dabei Experimentalraketen:

2.1. Amateur-Raketen

Alles, was über den Modellraketen- bzw. High-Power-Flug hinausgeht und damit nicht mehr nach einem Sicherheitskodex geregelt ist, kann als Amateurraketenflug bezeichnet werden. 

Folgende Kriterien können dabei gezogen werden: Verwendung anderer Materialien als im Sicherheitskodex für Modellraketen vorgeschrieben, etwa tragende Metallteile, harte, nichtzerbrechliche Körperrohre, z.T. auf Kunststoffbasis und stärkere oder selbstgebaute, nicht industriell hergestellte Treibsätze. Um Gefahren auszuschließen, müssen natürlich auch spezielle Sicherheitskriterien und Gesetze beachtet werden, etwa Fliegen nur unter Anwesenheit unmittelbar beteiligter Personen in räumlicher und zeitlicher Distanz zu Flügen mit Modellraketen- oder High-Power-Flügen.

2.2. Experimental-Raketen

Eine Sonderform von Amateurraketen sind sogenannte Experimentalraketen. Experimental-Raketen sind laut internationaler Auffassung durch die meisten Organisationen Amateurraketen mit selbstgebauten Treibsätzen. Sprich alle Komponenten einschließlich des Antriebes sind komplett selbst erstellt. In verschiedenen Ländern wie Dänemark oder den USA ist das Selbstbauen von Motoren nicht grundsätzlich verboten, obwohl einige weitere Bestimmungen greifen (z.B. gibt es Transporteinschränkungen). In Deutschland wie auch in den meisten anderen westeuropäischen Ländern ist der Eigenbau von Treibsätzen ohne entsprechende Genehmigungen (Feuerwerkerschein, Lager- und Herstellungsgenehmigungen, Aufstiegserlaubnisse etc.) aber verboten. Aus diesem Grund findet man hier im Hobbybereich auch kaum Experimentalraketenbau nach den weltweit üblichen Begriffsdefinitionen.

Irreführend ist, dass in Deutschland einige Gruppen den Begriff Experimentalraketen mit Amateurraketen verwechseln. Ihrer Meinung nach sind Experimentalraketen Raketen, mit denen Experimente durchgeführt werden können. Die Raketen würden damit nicht wie üblich nach ihrer Konstruktionsart, sondern nach ihrem Verwendungszweck klassifiziert. Diese Ansicht ist daher auch in Deutschland sehr umstritten und wird nicht von allen Organisationen und Kollegen geteilt. Denn sie steht zum einen im Gegensatz zum internationalen Sprachgebrauch (lediglich in Deutschland bestehen darüber überhaupt Auffassungsunterschiede). Zum anderen ist es fachlich verwirrend und nicht ganz logisch. So können beispielsweise auch mit einer Modellrakete, die eine Elektronik, ein Ei usw. als Nutzlast befördert, Experimente durchgeführt werden. 

Siehe auch:

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Interessengemeinschaft Modellraketen e.V. (IMR)

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